Rechtssicherheit bei Nachlassfällen zwischen Deutschland und der Türkei
In einer globalisierten Welt betrifft das Erbrecht immer häufiger Menschen mit Vermögenswerten in mehreren Ländern. Besonders zwischen Deutschland und der Türkei ergeben sich in der Praxis komplexe Fragen: Welches Recht gilt? Welches Gericht ist zuständig? Wie kann ein Erbschein in der Türkei beantragt werden, wenn die Erben in Deutschland leben? Genau hier setzt die Arbeit eines Fachanwalts für türkisches Erbrecht an. Unsere Kanzlei Falke law.tax begleitet deutschsprachige Mandanten bei sämtlichen Erb- und Nachlassfragen mit Bezug zur Türkei – fachlich versiert, zweisprachig und transparent.
Das türkische Erbrecht unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom deutschen Recht. Ohne fundierte Kenntnisse beider Systeme drohen Formfehler, Fristversäumnisse oder steuerliche Nachteile. Ein Fachanwalt mit Spezialisierung auf deutsch-türkisches Erbrecht kennt nicht nur die Rechtslage, sondern auch die praktische Umsetzung bei Behörden, Notaren und Gerichten in beiden Ländern.
Während in Deutschland das Erbrecht weitgehend durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt ist, basiert das türkische Erbrecht auf dem Türk Medeni Kanunu. Entscheidende Unterschiede bestehen insbesondere bei der gesetzlichen Erbfolge, dem Pflichtteilsrecht und der Testamentsform.
Bei deutsch-türkischen Erbfällen ist oft zu klären, welches Land für die Nachlassabwicklung zuständig ist. Nach europäischem Recht (EU-Erbrechtsverordnung) richtet sich die Zuständigkeit in Deutschland grundsätzlich nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Die Türkei ist kein Mitglied der EU, daher gilt dort nationales Recht. In vielen Fällen kann es deshalb zu parallelen Verfahren kommen – eines in Deutschland, eines in der Türkei.
Ein Testament, das in Deutschland errichtet wurde, kann in der Türkei nur dann verwendet werden, wenn es formgültig ist und mit Apostille sowie beglaubigter Übersetzung vorgelegt wird. Umgekehrt erkennt Deutschland türkische Testamente an, sofern sie den Formvorschriften des türkischen Rechts entsprechen. Bei grenzüberschreitenden Vermögen empfiehlt sich daher eine klare Nachlassplanung in beiden Ländern.
Für Vermögen in der Türkei ist der erste Schritt die Beantragung eines Veraset ilamı (Erbschein). Zuständig ist das Sulh Hukuk Mahkemesi am letzten Wohnsitz des Erblassers oder am Ort der Immobilie. Der Antrag kann durch einen bevollmächtigten Anwalt gestellt werden. Ohne diesen Erbschein sind weder Eigentumsübertragungen im Grundbuch noch Auszahlungen von Bankguthaben möglich.
Das Verfahren dauert in der Regel zwischen zwei und sechs Wochen. Durch professionelle Vorbereitung und vollständige Unterlagen kann der Prozess erheblich beschleunigt werden.
Die Türkei erhebt eine eigene Erbschaft- und Schenkungssteuer (Veraset ve İntikal Vergisi). Der Steuersatz richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Nachlasses. Doppelbesteuerungen können durch das deutsch-türkische Doppelbesteuerungsabkommen vermieden werden. Eine steuerliche Beratung durch unsere Kanzlei stellt sicher, dass alle Abgaben korrekt berechnet und rechtzeitig entrichtet werden.
Unsere Kanzlei vertritt regelmäßig Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Wir arbeiten effizient, transparent und mit einem klaren Ziel: die rechtssichere Durchsetzung Ihres Erbanspruchs in der Türkei.
Suchen Sie nach einer Kanzlei, die sowohl in Deutschland als auch in der Türkei tätig ist und Erfahrung mit grenzüberschreitenden Erbfällen besitzt – wie Falke law.tax.
Ja, mit einer konsularisch beglaubigten Vollmacht kann Ihr Anwalt in der Türkei das gesamte Verfahren übernehmen.
Die Steuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Nachlasswert. Dank des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und der Türkei lässt sich eine doppelte Besteuerung vermeiden.
Bei vollständigen Unterlagen in der Regel 4–8 Wochen; komplexe Fälle können mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Nein. Durch eine Vollmacht über das Konsulat kann das gesamte Verfahren von Ihrer Kanzlei in der Türkei geführt werden.
Die Kosten hängen vom Nachlasswert und dem Aufwand ab. Wir bieten transparente Pauschalen und Erfolgshonorare nach Absprache.
Schreiben Sie uns Ihr Anliegen ganz unverbindlich. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.
Wichtiger Hinweis:
Durch das Absenden einer Anfrage entsteht kein Mandatsverhältnis.
Mit der Anfrage wird Falke law.tax aufgefordert, ein unverbindliches Angebot abzugeben.
Eine Honorarvereinbarung kommt erst zustande, wenn Sie das Angebot schriftlich bestätigen.