Erbfall mit Bezug zur Türkei – wir führen die Abwicklung strukturiert und deutschsprachig
Wenn Vermögen in der Türkei betroffen ist (Immobilie, Bankkonto, Firmenbeteiligung), entstehen schnell praktische Fragen: Welche Unterlagen sind wirklich nötig? Welche Schritte kommen zuerst? Und wie lässt sich das sauber aus Deutschland heraus steuern? Genau hier unterstützt ein Fachanwalt für türkisches Erbrecht – mit klarer Struktur, Dokumentencheck und Umsetzung vor Ort.
Für Vermögen in der Türkei ist häufig der türkische Erbnachweis erforderlich. Ohne Veraset İlamı sind Tapu/Intikal oder Bankauszahlungen in der Praxis oft nicht möglich. Wir sagen Ihnen im Erstkontakt, was in Ihrem Fall zuerst zu tun ist und welche Unterlagen fehlen.
In vielen Fällen ja. Mit einer konsularisch beglaubigten Vollmacht kann die Vertretung in der Türkei erfolgen. Ob es vollständig ohne Reise möglich ist, hängt vom Einzelfall ab.
Häufig ist es der türkische Erbnachweis (Veraset İlamı). Danach folgen Tapu/Intikal, Bankverfahren und ggf. steuerliche Schritte.
Meist wegen Dokumentenproblemen: fehlende Apostille, falsche Übersetzung oder Registerabweichungen. Mit sauberer Vorbereitung lässt sich vieles vermeiden.
Je nach Lage sind Einigung, Mediation und gerichtliche Schritte möglich. Wir prüfen, welche Option in Ihrer Konstellation realistisch ist.
Das hängt vom Umfang ab (Erbnachweis, Tapu/Intikal, Bank, Streit, Steuer). Nach einer kurzen Sachverhaltsaufnahme erhalten Sie eine transparente Einschätzung zum Vorgehen und Aufwand.
Schreiben Sie uns Ihr Anliegen unverbindlich. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.
Wichtiger Hinweis:
Durch das Absenden einer Anfrage entsteht kein Mandatsverhältnis.
Mit der Anfrage wird Erbrecht Türkei aufgefordert, ein unverbindliches Angebot abzugeben.
Eine Honorarvereinbarung kommt erst zustande, wenn Sie das Angebot schriftlich bestätigen.