Erbschaftsteuer in der Türkei (Veraset ve İntikal Vergisi): Was Erben in Deutschland wissen müssen
Bei Nachlässen mit Vermögen in der Türkei (z. B. Immobilien, Bankkonten, Fahrzeuge oder Gesellschaftsanteile) stellt sich sehr früh die Frage der Erbschaftsteuer in der Türkei („Veraset ve İntikal Vergisi“). In der Praxis ist die Steuer oft ein „Schlüsselthema“, weil Behörden, Grundbuchämter und teilweise Banken ohne saubere steuerliche Abwicklung Folgeschritte verzögern oder blockieren können. Wir unterstützen Sie dabei, den Prozess strukturiert, fristgerecht und nachvollziehbar abzuwickeln.
Wann fällt Erbschaftsteuer in der Türkei an?
- Wenn Vermögen in der Türkei vererbt wird (insbesondere Immobilien/Grundstücke).
- Wenn Erben im Ausland leben – die türkische Steuerpflicht kann dennoch bestehen.
- Auch bei Konten/Depots können steuerliche Nachweise relevant werden.
Typische Nachlasswerte: Was wird besteuert?
- Wohnung/Haus/Grundstück
- Bewertung und Unterlagenlage entscheidend
- Konten/Einlagen
- Bankanforderungen variieren
- Fahrzeuge, Anteile, Forderungen
- Dokumentation/Bewertung zentral
Fristen und Ablauf (vereinfacht)
Der konkrete Ablauf hängt von Ihrer Konstellation ab (Wohnsitz, Vermögensarten, Registerdaten, Anzahl der Erben). In vielen Fällen starten wir mit dem Erbschein in der Türkei (Veraset İlamı). Danach wird die steuerliche Abwicklung vorbereitet, damit anschließend Intikal / Grundbuchumschreibung oder Bankprozesse sauber durchgeführt werden können.
Bewertung: Warum hier die meisten Fehler passieren
Bei der Erbschaftsteuer ist die Bewertung (insbesondere bei Immobilien) häufig der entscheidende Punkt. Fehler führen in der Praxis zu Rückfragen, Verzögerungen oder unnötigen Nachzahlungen. Typische Problemfelder:
- Unvollständige Unterlagen zur Immobilie (Grundbuchdaten, Lage, Nutzungsstatus)
- Uneinheitliche Personendaten (Name/Schreibweisen) zwischen deutschen und türkischen Dokumenten
- Falsche oder fehlende Übersetzungen / Apostille-Ketten
- Unklare Erbquoten oder ungeklärte Miterben
Unsere Leistung: Steuerliche Abwicklung als Teil der Nachlassstrategie
- Prüfung der Ausgangslage und Unterlagen
- Struktur für Erklärung/Belege und Zahlungslogik
- Koordination mit türkischen Stellen
- Nachweise für Folgehandlungen (Intikal/Bank)
- Reihenfolge der Schritte: Zeit sparen, Risiken senken
- Abgleich von Daten/Schreibweisen
- Vermeidung typischer Verzögerer
- Verwertungsstrategie (Verkauf / Erbauseinandersetzung)
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich die Erbschaftsteuer zahlen, bevor die Immobilie umgeschrieben wird (Intikal)?
In vielen Fällen ist die steuerliche Seite ein zentraler Baustein für die Grundbuchumschreibung. Entscheidend ist die konkrete Konstellation. Wir planen die Reihenfolge so, dass Sie keine unnötigen Schleifen drehen.
Gibt es Doppelbesteuerung zwischen Deutschland und Türkei?
Das hängt von Wohnsitz, Vermögensart und der konkreten Steuerkonstellation ab. Ziel ist eine strukturierte Dokumentation, damit steuerliche Themen in beiden Ländern sauber behandelt werden können.
Wie lange dauert die steuerliche Abwicklung?
Das ist stark unterlagenabhängig. Mit vollständigen Dokumenten lässt sich der Prozess deutlich beschleunigen. Wir beginnen mit einer Checkliste und priorisieren die Dokumente, die typischerweise „kritisch“ sind.
Kann ich alles aus Deutschland erledigen?
In vielen Fällen ja – mit Vollmacht und sauberer Dokumentation. Ob und wann eine persönliche Mitwirkung erforderlich wird, klären wir zu Beginn anhand Ihres Falls.
Kontaktformular
Schreiben Sie kurz: Welche Vermögenswerte gibt es in der Türkei (Immobilie/Bank), wo leben die Erben, und ob bereits ein Erbnachweis vorliegt. Wir melden uns mit einer strukturierten Einschätzung der nächsten Schritte.
Wichtiger Hinweis:
Durch das Absenden einer Anfrage kommt kein Vertragsverhältnis zustande.
Mit der Anfrage wird Erbrecht Türkei aufgefordert, ein unverbindliches Honorarangebot abzugeben.
Eine Honorarvereinbarung kommt erst dann zustande, wenn der Absender das Honorarangebot per E-Mail ausdrücklich bestätigt.