Immobilie erben – Tapu/Intikal

Grundbuchumschreibung in der Türkei – Ablauf, Unterlagen und typische Stolpersteine

Tapu/Intikal: Wie Erben die Immobilie in der Türkei rechtssicher auf sich umschreiben

Leistung | Erbrecht Türkei – Stand: 2026

Wenn ein Erblasser in der Türkei eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück hinterlässt, ist die Grundbuchumschreibung (in der Praxis häufig „Tapu/Intikal“ genannt) ein zentraler Schritt. Ohne Intikal können Erben eine Immobilie regelmäßig nicht sauber verkaufen, nicht belastungsfrei verwalten und sind im Alltag oft blockiert.

Wichtig vorab: In den meisten Fällen benötigen Sie als Grundlage zuerst einen türkischen Erbnachweis: Veraset İlamı (Erbschein). Danach folgt die Umschreibung beim zuständigen Tapu Müdürlüğü (Grundbuchamt).

Was bedeutet „Intikal“ praktisch?

Intikal = Eigentumsumschreibung im Grundbuch
  • Die Immobilie wird im Tapu von der verstorbenen Person auf die Erben umgeschrieben.
  • Die Erbquoten werden im Grundbuch abgebildet (z. B. 1/2, 1/4 usw.).
  • Erst danach sind weitere Schritte sauber möglich (Verkauf, Teilung, Auszahlung).
Typische Ziele nach dem Intikal
  • Verkauf der Immobilie und Auszahlung an die Erben
  • Übernahme durch einen Miterben (Auszahlung der anderen)
  • Vermietung/Verwaltung mit klarer Dokumentation
  • Lösung einer blockierten Erbengemeinschaft

Der Ablauf (bewährte Reihenfolge)

Erstprüfung: Tapu-Daten, Erbenkreis, Erbquoten

Wir klären: Wo liegt die Immobilie, welche Tapu-Informationen existieren, wer sind die Erben, gibt es Besonderheiten (mehrere Staatsangehörigkeiten, Namensabweichungen, Testament).

Erbnachweis: Veraset İlamı (Erbschein)

Ohne Erbschein ist der Intikal in der Praxis regelmäßig nicht durchführbar. Wir beantragen den türkischen Erbschein bzw. strukturieren die Unterlagen so, dass er zügig erteilt werden kann.

Steuer-/Behördenbausteine (falls erforderlich)

Je nach Konstellation sind steuerliche bzw. verwaltungsrechtliche Schritte einzubinden. Das betrifft insbesondere die Erbschaftsteuer (Veraset ve İntikal Vergisi) und die dafür benötigten Nachweise.

Termin/Antrag beim Tapu (Grundbuchamt)

Wir bereiten den Antrag, Unterlagen und die Vertretung so vor, dass die Umschreibung möglichst in einem strukturierten Termin abgewickelt werden kann. Bei Auslandsbezug ist die Vollmacht hier regelmäßig der Schlüssel.

Nach dem Intikal: Verkauf, Verwaltung oder Erbauseinandersetzung

Nach der Umschreibung folgt die eigentliche Zielumsetzung. Wenn Miterben blockieren, ist ggf. die Aufhebung der Erbengemeinschaft der pragmatische Weg.

Welche Unterlagen werden typischerweise benötigt?

  • Veraset İlamı (Erbschein) als Grundlage
  • Ausweise der Erben (ggf. beglaubigt; je nach Fall zusätzliche Nachweise)
  • Vollmacht (Konsulat oder deutscher Notar + Apostille, je nach Weg)
  • Tapu-/Objektdaten (sofern vorhanden: Titelblatt, Parzellen-/Ada/Parsel-Infos)
  • Unterlagen aus Deutschland mit Apostille/Übersetzung (falls im Erbscheinverfahren relevant)

Hinweis: Die konkrete Liste hängt vom Einzelfall ab (Erbenkreis, Register, Standort, Behördenpraxis). Wir strukturieren das so, dass Sie nur die wirklich nötigen Dokumente beschaffen.

Häufige Stolpersteine (typisch bei Erben in Deutschland)

FAQ

Muss ich persönlich in die Türkei reisen, um den Intikal zu machen?

Häufig nicht. Mit einer passenden Vollmacht kann die Umsetzung regelmäßig aus der Ferne organisiert werden. Ob im Einzelfall eine persönliche Mitwirkung erforderlich wird, hängt von Konstellation und Unterlagenlage ab.

Kann ich die Immobilie sofort verkaufen, ohne Intikal?

In der Praxis ist ein sauberer Verkauf regelmäßig erst nach der Umschreibung möglich. Zudem werden viele Schritte (Kaufvertrag, Abwicklung, Auszahlung an Erben) ohne klare Grundbuchlage unnötig riskant.

Was passiert, wenn ein Miterbe nicht mitmacht?

Dann wird die Verwertung häufig durch die Erbengemeinschaft blockiert. Je nach Ziel kann eine Einigung strukturiert vorbereitet werden; wenn das scheitert, ist die Aufhebung der Erbengemeinschaft ein rechtlicher Weg zum Ergebnis.

Kontaktformular

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen unverbindlich. Wenn möglich: Standort der Immobilie, Anzahl der Erben, ob bereits ein Erbschein vorliegt, und Ihr Ziel (Verkauf/Übernahme/Verwaltung).

Wichtiger Hinweis:
Durch das Absenden einer Anfrage kommt kein Vertragsverhältnis zustande. Mit der Anfrage wird Erbrecht Türkei aufgefordert, ein unverbindliches Honorarangebot abzugeben. Eine Honorarvereinbarung kommt erst dann zustande, wenn der Absender das Honorarangebot per E-Mail ausdrücklich bestätigt.